Im Geschäftsverkehr gelten Moral, Anständigkeit und Ehrlichkeit. Ein unfaires Verhalten eines Vertragsgegners oder der Konkurrenz berechtigt nicht, von diesem Geschäftsprinzip unsererseits abzuweichen.
Unsere Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner erwarten neben der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen auch eine hohe Professionalität und absolute Integrität im Umgang mit ihnen. Deshalb stehen Korrektheit, Ehrlichkeit und Transparenz im Mittelpunkt jeder Kommunikation und aller vertraglichen Beziehungen.
Fairer Wettbewerb
Die IKS GmbH beachtet die Regeln des fairen Wettbewerbs und unterstützt alle Bemühungen, einen freien Markt und offenen Wettbewerb national und international durchzusetzen. IKS verzichtet deshalb auf jeden Auftrag, der nur durch Verstoß gegen die einschlägigen Gesetze zu erlangen ist.
Absprachen, Kartelle und Wettbewerbsverzichte
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich an die Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu halten. Es ist deshalb verboten, mit Wettbewerbern formelle oder informelle Vereinbarungen zu treffen, die eine unzulässige Behinderung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Entsprechendes gilt für stillschweigende, bewusst abgestimmte Verhaltensweisen. Unzulässig sind danach zwischen Wettbewerbern insbesondere Gebiets- oder Kundenaufteilungen sowie Vereinbarungen und Informationsüberlassungen betreffend Preise, Lieferbeziehungen, Konditionen, Kapazitäten, Marktanteile, Margen, Kosten, spezielle Kundeninformationen sowie Angebotsinhalte oder -verhalten.
Korruption und Bestechung
Die IKS GmbH toleriert keinerlei Form von Korruption oder Bestechung. Alle firmen-bezogenen Geschäftsaktivitäten müssen von einem ehrlichen und verantwortungsvollen Denken und Handeln getragen werden gemäß der Verhaltensrichtlinie der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Bekämpfung der Korruption.
Anbieten und Gewähren von Vorteilen
Im Wettbewerb bauen wir auf die Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Dienstleistungen. Alle Vereinbarungen oder Nebenabreden, die sich auf eine direkte oder indirekte Gewährung von Vorteilen zugunsten von einzelnen Personen oder Organisationen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vergabe, Genehmigung, Lieferung, Abwicklung oder Bezahlung von Aufträgen beziehen, sind deshalb verboten. Dies betrifft insbesondere alle Vereinbarungen mit Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder Amtsträgern, aber auch sonstigen Dritten. Gleiches gilt für Vorteile im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren. Solche unzulässigen Vorteile können aus Geld- oder Sachzuwendungen bestehen. Eine Gewährung von Vorteilen an eine Person kann auch dann unzulässig sein, wenn sie nur indirekt dieser Person einen Vorteil gewährt; ein solcher indirekter Vorteil kann etwa bei einer Leistung an einen Angehörigen dieser Person vorliegen oder bei Leistungen (z. B. Spenden) an sonstige Dritte. Geschenke und Einladungen sind nur zulässig, wenn sie so bemessen sind, dass sie aufgrund ihres Wertes, finanziellen Rahmens oder in sonstiger Hinsicht nicht dazu geeignet sind, Handlungen oder Entscheidungen des Empfängers unzulässig zu beeinflussen oder den Empfänger in eine verpflichtende Abhängigkeit zu bringen. Bei Einladungen zu Veranstaltungen ist zusätzlich zu beachten, dass die Veranstaltung entweder geschäftsüblich ist oder einen eindeutigen geschäftlichen Bezug hat. Insbesondere bei Amtsträgern ist ein strenger Maßstab anzulegen. Geldgeschenke sind in jedem Falle untersagt. Vergütungen in Form von Provisionen oder sonstiger Art, die an Dritte, insbesondere Vertreter, Makler, Berater oder andere Vermittler gezahlt werden, müssen in einem angemessenen und nachvollziehbaren Verhältnis zu deren Tätigkeit stehen. Diese Vergütungen sind so zu bemessen, dass nicht anzunehmen ist, dass sie zur Umgehung der vorstehenden Regelungen zur Gewährung von unzulässigen Vorteilen genutzt werden. Vereinbarungen mit Vertretern, Maklern, Beratern und anderen Vermittlern, einschließlich sämtlicher nachträglicher Änderungen, sind vollständig schriftlich zu fassen und haben den Vertragspartner zu verpflichten, die vorstehenden Grundsätze jederzeit zu beachten und keine Bestechungen vorzunehmen. Diese Vereinbarungen bedürfen vor Abschluss der Zustimmung der GF.
Fordern und Annehmen von Vorteilen
Geschenke von Geschäftspartnern sind in begrenztem Umfang üblich, können aber den Ruf unseres Unternehmens gefährden oder zu Interessenskonflikten führen. Deshalb ist es unseren Mitarbeitern strikt untersagt, persönliche Vorteile, z. B. Dienstleistungen, unangemessene Einladungen für sich, nahestehende Personen oder Institutionen, zu fordern oder anzunehmen. Ausnahmen sind beispielsweise Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert. Geldgeschenke jedweder Art sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ein darüber hinausgehendes Angebot von Geschenken oder Vorteilen ist abzulehnen und der Vorgesetzte zu informieren.
Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern
Die IKS GmbH prüft alle Angebote seiner Lieferanten fair und unvoreingenommen. Prüfung, Entscheidung, Vergabe und Abwicklung eines Auftrags müssen streng nach sachgerechten Gesichtspunkten und nachvollziehbar erfolgen. Eine unzulässige Bevorzugung oder Behinderung von Lieferanten ist grundsätzlich untersagt. Bei der Auswahl von Geschäftspartnern fordert IKS, dass auch beim Partner die in dieser Richtlinie genannten Werte eingehalten werden. Ein Verstoß durch einen Partner kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Produktivität und Humanität sind gemeinsam unabdingbar für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Der wirtschaftliche Erfolg von IKS kann nur durch und mit unseren beschäftigten Mitarbeitern sichergestellt werden.
Führungs- und Vertrauenskultur
Jeder Mitarbeiter ist zur Einhaltung dieses Kodex verpflichtet, wobei besonders unsere Führungskräfte eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Sie sind im Rahmen der bei IKS gepflegten Vertrauenskultur dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Bereich keine Verstöße gegen diesen Kodex geschehen, die durch angemessene Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können.
Toleranz und Chancengleichheit
Die IKS GmbH achtet die Grundrechte der Menschen weltweit. Durch die Globalisierung unserer Aktivitäten arbeiten wir mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern unterschiedlicher Nationalität, Kultur und Denkweise zusammen. Wir dulden keine gesetzeswidrige unterschiedliche Behandlung (Diskriminierung), Belästigung oder Herabwürdigung. Insbesondere tolerieren wir keine Benachteiligungen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der politischen Gesinnung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Faire Arbeitsbedingungen
Die IKS GmbH bietet seinen Mitarbeitern angemessene Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen, die allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So lehnen wir auch jede Form von Zwangs- oder Kinderarbeit genauso ab wie die Behinderung rechtmäßiger Interessenvertretung von Arbeitnehmern.
Vermeiden von Interessenkonflikten
Die IKS GmbH legt sehr großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter bei ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten. Zu solchen Konflikten kann es beispielsweise bei Geschäften zwischen der IKS GmbH und Mitarbeitern oder deren engen Angehörigen kommen. Solche Geschäfte sind vor Abschluss in jedem Fall gegenüber dem Vorgesetzten umfänglich offenzulegen.
Parteipolitische Aktivitäten
Die IKS GmbH beteiligt sich nicht an parteipolitischen Aktivitäten. Mitarbeiter werden aber keinesfalls davon abgehalten, sich in ihrer Freizeit auf angemessene Weise an politischen Prozessen zu beteiligen. Wir begrüßen ausdrücklich das staatsbürgerliche und gesellschaftliche wie auch karitative und soziale Engagement unserer Mitarbeiter. Mitarbeiter, die sich in diesem Rahmen engagieren, tun dies als Privatpersonen. Dies hat jedoch in einer Weise zu geschehen, dass Interessenkonflikte mit dienstlichen Belangen in jedem Fall ausgeschlossen sind.
Schutz der Vermögenswerte
Die IKS GmbH fordert von ihren Mitarbeitern, dass sie die materiellen und immateriellen Vermögenswerte unserer Kunden sowie der IKS GmbH schützen. Zu diesen Vermögenswerten gehören unter anderem Immobilien, Betriebsmittel und Lagerbestände; Wertpapiere und Barmittel; Büroeinrichtungen und Bürobedarf; Informationssysteme und Software sowie Patente, Markenrechte und Know-how. Rechtsverstöße wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagung und Geldwäsche werden strafrechtlich verfolgt. Hinsichtlich der Inkaufnahme von Unternehmensrisiken wird auf das Risiko- und Qualitätsmanagement verwiesen.
Internet
Bei Nutzung des Internets ist strikt zu beachten, dass auf keinen Fall Informationen abgerufen und weitergegeben werden, die zu Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder anderen Straftaten aufrufen oder einen anstößigen Inhalt haben. Gegenüber einem Vergehen herrscht "NULL TOLERANZ" seitens der IKS GmbH. Alle Verdachtsfälle, die auf kriminelle Vorgänge der Internetnutzung hinweisen, werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Umgang mit Informationen, Verschwiegenheit
Für den Umgang mit betrieblichen Informationen unserer Kunden sowie den internen Informationen der IKS GmbH setzen wir die Einhaltung angemessener Sorgfalt voraus bzw. werden entsprechende Geheimhaltungspflichten vereinbart. Daher darf kein Mitarbeiter neue Erkenntnisse oder Betriebsgeheimnisse in irgendeiner Form an Dritte weitergeben. Dies gilt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Datenschutz und Informationssicherheit
Weltweiter elektronischer Informationsaustausch ist entscheidende Voraussetzung für die Effektivität der Mitarbeiter und für den Geschäftserfolg insgesamt. Die Vorteile der elektronischen Kommunikation sind aber verbunden mit Risiken für den Datenschutz und die Sicherheit der Daten. Dienstliche Unterlagen und Datenträger sind deshalb grundsätzlich vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist sowohl eine Führungsaufgabe als auch Aufgabe jedes Einzelnen und wichtiger Bestandteil unseres Daten- Informationsmanagements.
Insiderwissen
Persönliche Vorteilnahme für sich oder andere durch den Einsatz firmeninternen Wissens, ob auf Kundenseite oder intern, ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die unberechtigte Weitergabe solchen Insiderwissens.
Korrekte Berichterstattung
Mitarbeiter sind bei der internen wie externen Berichterstattung zu wahrheitsgemäßen Äußerungen in Wort und Schrift verpflichtet. Jede Manipulation von Inhalten ist verboten.
Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Der Schutz von Leben und Gesundheit aller Mitarbeiter und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Schadstoffen sind für IKS GmbH selbstverständlich. Es ist Aufgabe aller Mitarbeiter, Gefährdungen für Menschen am Arbeitsplatz zu vermeiden, Einwirkungen auf die Umwelt gering zu halten und mit Ressourcen sparsam umzugehen. Bei der Umsetzung unserer Dienstleistungen orientieren wir uns an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.
Qualität
Der Markterfolg unserer Dienstleitungen ist untrennbar mit deren Qualität verbunden. Unsere „0 Toleranz“-Strategie stellt an alle Mitarbeiter hohe Anforderungen hinsichtlich Kreativität, Geschick und Sorgfalt und zeigt Kunden und Dritten unseren Maßstab. Bewusstes oder fahrlässiges Verhalten, das eine Minderung unserer Qualität zur Folge hat, dulden wir nicht.
Umsetzung des Verhaltenskodex
Die Aufgabe zur Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung des Verhaltenskodex nimmt die Geschäftsführung wahr.
Beschwerden und Hinweise
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit und das Recht, Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder entsprechende Verdachtsfälle an IKS GmbH zu berichten. Ansprechpartner hierfür ist nach Wahl des Mitarbeiters sein direkter Vorgesetzter, der für ihn zuständige Personalmitarbeiter, oder der GF. Die zur Erreichbarkeit dieser Ansprechpartner notwendigen Daten werden in geeigneter Weise für alle Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Ein Mitarbeiter, der aufgrund konkreter Anhaltspunkte in gutem Glauben zur Auffassung gelangt ist, dass ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex vorliegt oder vorliegen könnte und daraufhin von seinem Recht, einen solchen Verstoß oder Verdachtsfall an IKS GmbH zu berichten, Gebrauch macht, hat hieraus keinerlei Nachteile gleich welcher Form zu erwarten. Die IKS GmbH wird in jedem Einzelfall, soweit erforderlich, Maßnahmen treffen, um den berichtenden Mitarbeiter gegen solche Nachteile zu schützen. Soweit möglich und gesetzlich zulässig, wird die IKS GmbH die Identität von Mitarbeitern, die einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex oder einen diesbezüglichen Verdacht nach Maßgabe dieser Vorgaben berichtet haben, vertraulich behandeln. Gleiches gilt für die Identität von Mitarbeitern, die an der Aufklärung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder eines diesbezüglichen Verdachts mitwirken.
Worms den 01.01.2024
Die Geschäftsführung